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AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB des Fotografenhandwerks

Fuerte-Photo.com

Hardy Kroenert, Jasmina Foto SL

Calle Melindraga 2, 35626 Morro Jable

mail(at)fuerte-photo.com



Der Kunde verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen.


I. Allgemeines:

1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

2. “Lichtbildwerke” im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (RAW Dateien, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form) 


II. Urheberrecht:

1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbildwerke sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch, privater Zwecke des Auftraggebers bestimmt.

3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.

5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.

6. Bei der Verwertung der Lichtbildwerke wird der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als Urheber „Foto: © Name Fotograf, Fuerte-Photo“ des Lichtbildes genannt. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

7. Für uns (Fuerte-Photo) ist es wichtig, Bilder von Shootings zu präsentieren (Print und Online), damit andere Interessenten sich von der Qualität und Kreativität unserer Arbeiten überzeugen können. Der Fotograf darf die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung verwenden (z.B. Websites, Blog, Social Media, etc.). Sollte das nicht gewünscht sein, mus es dem Fotografen  mitgeteilt werden (mündlich oder schriftlich). Evtl. verwendete Bilder werden dann unverzüglich aus dem Portfolio entnommen.

8. Die Negative bzw. die (RAW) Bilddateien verbleiben beim Fotografen.


III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt, Bildauffassung: 

1. Für die Herstellung der Lichtbildwerke wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet. Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten  etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.

2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 7 (in Worten: sieben) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Der Fotograf darf mind. 5 % über Basiszinssatz nach §1 DÜG bei priv. und 8 % bei gesch. ansetzen, bzw. einfordern, + Mahngebühren + Kosten Mahnbescheid + evtl. kosten Rechtsanwalt.

3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbildwerke Eigentum des Fotografen. Eventuell zugesicherte Abtretungen an Bildrechten bleiben beim Fotografen bis zur vollständigen Bezahlung.

4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Dies gilt auch für die digitale Bildbearbeitung und die daraus resultierende Bildwirkung und Farbgebung. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.


IV. Haftung:

1. Der Fotograf ist grundsätzlich von jeglicher Haftung ausgeschlossen, wenn er nicht die hier aufgeführten Bestimmungen vorsätzlich verletzt. Der Fotograf verpflichtet sich, die vereinbarten Fotoaufnahmen nach bestem Gewissen und Ermessen auszuführen. Bei Nichtgefallen oder Ablehnung der Fotoaufnahmen durch den Auftraggeber ist der Fotograf grundsätzlich von jeglicher Haftung ausgeschlossen. Das Gleiche gilt bei Nichterfüllung eines Auftrages durch unvorhergesehene Einflüsse bzw. durch nicht vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln des Fotografen (z.B. Speichermedien defekt, Kamera defekt, defektes Equipment, Rohdaten gehen verloren, Krankheit, äußere Einflüsse, etc.).

2. Der Fotograf verwahrt die Negative/RAW Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative/RAW Daten nach einem Jahr seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.


V. Leistungsstörung:

1. Beanstandungen, gleich welcher Art müssen innerhalb 7 Tagen nach Erhalt der Ware beim Fotografen eingehen. Nach dieser Frist gelten die Lieferungen als verbindlich angenommen.


VI. Datenschutz:

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.


VII. Bildbearbeitung:

1. Die Bearbeitung von Lichtbildwerken des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbildwerke des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.

3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbildwerke zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
5. Es ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Fotografen NICHT gestattet Lichtbildwerke des Fotografen zu bearbeiten, zu verfremden, von Dritten bearbeiten zu lassen. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht.

6. Der Fotograf ist berechtigt, die Lichtbildwerke für Eigenwerbung zu nutzen. Hierbei im speziellen die Ausstellung in den eigenen Räumlichkeiten sowie für die Veröffentlichung auf der eigenen Website und in Online-Portalen wie Facebook / Instagram. Dieser Veröffentlichung kann widersprochen werden (schriftlich / mündlich - gilt nicht für Pay-Verträge). Nach Eingang des Wiederrufs wird das Bild innerhalb von 72 Stunden vom Onlinemedium entfernt.

9. Sollte die Bereitstellung von Bildern und Daten aus Gründen die der Fotograf nicht zu vertreten hat, nicht möglich sein, so ist der Fotograf berechtigt, alternative Wege der Bildbereitstellung wie Online-Galerien und den Versand von Links zu dieser Galerie an Teilnehmer des Shootings zu wählen. 

10. Lichtbildwerke, welche im Rahmen eines Privatkundenshootings entstanden sind und im Umfang des Shootings enthalten sind, werden in bearbeiteter Form und in voller Auflösung bereitgestellt. Diese Fotos dürfen für private Zwecke genutzt und veröffentlicht werden. Eine Veröffentlichung im Zusammenhang mit einer gewerblichen Nutzung ist nicht gestattet und bedarf der vorherigen Genehmigung des Fotografen und des Erwerbs des Nutzungsrechtes für diese Aufnahmen. Bei Zuwiderhandlung ist der Fotograf berechtigt das fällige Nutzungsrecht zzgl. einer Bearbeitungsgebühr zu erheben und dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
11. Vorschaubilder, welche dem Auftraggeber zur Ansicht und Auswahl zur Verfügung gestellt werden, dürfen nicht veröffentlicht werden. Bei Veröffentlichung dieser Aufnahmen ist der Fotograf berechtigt, das Honorar zzgl. einer Bearbeitungsgebühr dafür nachträglich in Rechnung zu stellen. In diesem Fall wird dem Auftraggeber dieses Lichtbild in bearbeiteter Form und voller Auflösung bereitgestellt.


VIII. Schlussbestimmungen:

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen (Gerichtsstand Puerto del Rosario). 


Die AGB gelten ab dem 01.09.2012